TV-Sender distanzieren sich von Wahlwerbespots, die sie im Programm zeigen. Doch nun verweigerte das ZDF, einen Clip austrahlen. Dagegen klagte die NPD.
Mainz - „Für den Inhalt des Spots sind ausschließlich die Parteien verantwortlich“ - wenn im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Wahlwerbung ausgestrahlt wird, weisen die Sender die Bürger stetes darauf hin. Dennoch wollte das ZDF einen Spot der rechtsextremen NPD nicht zeigen - und das ist rechtens.
Gericht meint: NPD-Werbung könnte öffentlichen Frieden stören
Die Rhein-Zeitung berichtet, dass sich das ZDF am Oberverwaltungsgericht in Koblenz durchsetzen konnte. Der Fernsehsender war der Ansicht, dass die Wahlwerbung eindeutig gegen allgemeine Strafgesetze verstoße. Der Beitrag mache "in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", bestätigte nun auch das Gericht laut der Rhein-Zeitung.
Deshalb wurde eine Beschwerde der NPD vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Die nächste Instanz wäre nun das Bundesverfassungsgericht.
NPD verliert an Bedeutung
Währenddessen hat das ZDF aber Zoff um die Show „50 Jahre ZDF-Hitparade“ am Samstagabend. Mehrere Schlagerstars sind stinksauer. Einer spricht von einem Skandal.
Die NPD verliert bei der rechten Wählerschaft immer mehr an Bedeutung. Im Jahr 2009 schaffte sie es noch in den sächsischen Landtag, bei einer neuen Umfrage vor der Landtagswahl 2019 wird sie unter 5 Prozent gesehen. Dagegen könnte die AfD sogar stärkste Kraft werden im Freistaat.
mag/AFP